Aktuelles Auslandschweizer


Insgesamt wohnen 11% der Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (man nennt dies auch "die 5.Schweiz"). Von den ca. 813'000 Auslandschweizern (Ende 2023) weltweit leben 64% in Europa. Ca. 100'000 von ihnen sind hier in Deutschland bei den Konsulaten registriert. Deutschland ist nach Frankreich und vor Italien das zweitwichtigste Auswanderungsland der Schweizer. 

 


Aktuelles


Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) betreut die ca. 650 Schweizervereine und schweizerischen Institutionen in aller Welt.

 

In Deutschland gibt es ca. 100'000 Auslandschweizer. Die Auslandschweizerorganisation Deutschland (ASO-D) ist die Dachorganisation der ca. 40 Schweizer Vereine in Deutschland. Sie führt jährlich einen Kongress durch, an dem Vertretungen und Mitglieder aus zahlreichen Schweizer Vereinen in Deutschland teilnehmen.

 

Link zur Hompage der ASO


Auslandschweizerrat, "Parlament der 5. Schweiz"

Nach der deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz, werden die im Ausland lebenden Schweizer oft als die "5. Schweiz" bezeichnet. 

 

Die 5. Schweiz hat ihre eigene Interessensvertretung gegenüber den eidgenössischen Behörden in Form eines Auslandschweizerrates. Während sich dieser bisher vorwiegend auf die weltweiten Schweizer Vereine abstützte, werden zurzeit Bemühungen unternommen, diesen Auslandschweizerrat demokratisch besser zu legitimieren und seine Wahl breiter abzustützen. Diese Bemühungen sind nunmehr in einer Phase der schrittweisen Umsetzung und sind auch Gegenstand von Arbeiten und Entscheidungen der ASO-Deutschland.

 

Speziell in Deutschland werden die Auslandschweizerräte ab 2025 Jahr in einem elektronischen Wahlverfahren gewählt. Bis zum 11. November 2024 können sich Kandidaten für die Wahl als Auslandschweizer-Räte aus Deutschland für die Wahlen in 2025 anmelden. Die Kandidaten sollen im Januar 2025 vorgestellt werden. Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen zum Auslandschweizerrat ist die Registrierung als Auslandschweizer bei den entsprechenden Vertretungen (Konsulate)  der Schweiz in Deutschland 


Schweizer Revue digital

Auf die Papierversion der Schweizer Revue verzichten? Die meisten Auslandschweizer schätzen die Papierversion, die auch weiterhin versandt werden soll.

Die Schweizer Revue, Zeitschrift für Auslandschweizer, kann man aber auch hier digital herunterladen (z.B. als PDF zu Lesen auf dem PC). Im google-Playstore gibt es die App "Schweizer Revue", die die Darstellung für Tablett und Handy optimiert.

 

Gute Lektüre!


Schweizer Generalkonsulat in Frankfurt

Das für NRW zuständige Generalkonsulat der Schweiz ist in Frankfurt angesiedelt.

Adresse: Mendelssohnstrasse 87 (im Westend)

 

Das Generalkonsulat befindet sich im selben Gebäude wie Schweiz Tourismus (4. Obergeschoss des Bürohaus Emporium an der Mendelssohnstrasse/Ecke Bockenheimer Landstrasse).

 

Wer als AuslandschweizerIn bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate angemeldet ist und dessen/deren Kontaktdaten oder Zivilstand sich geändert haben, kann dies jetzt über den Online-Schalter melden.


Swissinfo

Nachrichten aller Art über die Schweiz bietet www.swissinfo.ch/ 

 

Oder als App im google-Playstore (für Android-Geräte) oder im iTunes Store (für Apple-Geräte).

 


Schweizer AHV und Krankenkasse und Deutsche Sozialversicherungen

Hier ein nützliches Merkblatt zum Thema.

Download
Merkblatt zum Thema AHV und Krankenkasse
Zusammengefasste Ergebnisse zum Thema
Entstanden anlässlich des ASO-Deutschland-Kongresses 2019 in Freiburg, Redaktion Elisabeth Michel.
Anlage 5 Merkblatt AHV-Krankenkasse.pdf
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Schweizer Pensionskasse, Auszahlung bei Auswanderung

Hier eine nützliche Broschüre, verfasst vom Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen, die insbesondere die Freizügigkeitsleistungen betrifft (auch dies ein Thema am letzten ASO-Deutschland-Kongress)

Download
Berufliche Vorsorge (BSV, 2. Säule) - Freizügigkeitsleistung
Die Broschüre erläutert die Möglichkeit von Aus- oder Teilauszahlungen des Pensionskassenvermögens, z.B. bei definitivem Verlassen der Schweiz und erinnert an die Pflichten der Versicherten.
Anlage 4 Berufliche Vorsorge (BSV).pdf
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CH-POLITIK


Rahmenabkommen Schweiz-EU fallen gelassen

Das seit 7 Jahren zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Rahmenabkommen wurde vom Bundesrat am 26. Mai 2021 definitiv beerdigt. Die Schweizer öffentliche Meinung zeigt sich trotz der Druckversuche der EU störrisch. In einer Volksabstimmung für dieses Abkommen wäre wohl kaum eine Mehrheit zu finden gewesen.

 

Mehr Hintergrundinformationen bei EDA; Swissinfo, SwissinfoSwissinfo

 

Die Schweiz versuchte danach mit der EU einen "politischen Dialog" über die Zukunft der bilateralen Beziehungen einzuleiten.

 

Unterdessen ist eine 2-jährige Sondierungsmission bei der EU abgeschlossen und es geht darum, dass jetzt ein konkretes Verhandlungsmandat beschlossen wird. dabei geht innerhalb der Schweiz der politische Streit wieder weiter. Für Aussenstehende ist er teilweise schwierig zu verstehen. Hier eine aufschlussreiche Sendung von SRF zu diesem Thema (in Dialekt): ARENA (November 2023).


Vergangene Abstimmung vom 22. September 2024

Resultate:

1.  Volksinitiative « Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)», abgelehnt mit 63% NEIN zu 37% JA Stimmen.

 

2.  Reform der beruflichen Vorsorge, Referendum, abgelehnt mit 67% NEIN zu 63% JA Stimmen

 

Genauere Resultate siehe: Bundeskanzlei


Nächste Abstimmungen vom 24. November 2024

Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 24. November 2024 zur Abstimmung zu bringen:

 

1.    Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302);

2.    Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288);

3.    Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291);

4.    Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Kranken-versicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).

 


Folgende Abstimmungen 2025

Der nächste Abstimmungstermin wird am 2. Februar 2025 stattfinden.


Anweisungen zum Abstimmen

Den Stimmzettel richtig ausfüllen! Anweisung


Voteinfo

Trotz des Scheiterns des e-voting im ersten Anlauf, rüstet die Schweizer Demokratie digital auf.

 

Nützliche App für Android-Handies: Voteinfo, herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei: Enthält alles Nützliche für Auslandschweizer, die in der Schweiz ihr Stimmrecht ausüben. Da gibt es Infos zu den Abstimmungsdaten, Abstimmungsvorlagen, zu Abstimmungsergebnissen und vieles mehr. Die App bietet auch einen mobilen Zugang zu allen offiziellen Abstimmungsinformationen von Bund und Kantonen.

 

Ganz einfach: Unter Votinfo die App herunterladen und auf dem Handy installieren. 


E-ID (elektronischer Identitätspass)

Trotz der Ablehnung des EID-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 7. März 2021, ist die Einführung eines elektronischen Identitätsausweises in der Schweiz bisher wenig bestritten und wird weiterverfolgt. Die Ablehnung in der Volksabstimmung vom 7. März richtete sich insbesondere gegen die vorgesehenen privaten Trägerschaften für die E-ID und nicht gegen die E-ID an sich.

 

Nunmehr wird eine einheitliche, staatliche Ausgabe einer E-ID vorbereitet. Kurz vor Weihnachten 2021 hat der Bundesrat dazu die Richtung vorgegeben. Das System der E-ID soll nunmehr auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen und könnte damit die Ausstellung vieler digitaler Nachweise erheblich erleichtern (von Strafregisterauszügen über Führerscheine bis zu Uni-Abschlüssen oder Arztzeugnissen).

 

Der ursprüngliche Zeitplan wurde jedoch erheblich gestreckt, nach den neusten Angaben soll das neue E-ID-Gesetz erst gegen Anfang 2026eingeführt werden.


E-Voting für Auslandschweizer: Jetzt Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen wieder möglich!

Betreffend das e-voting hat der Bundesrat im Juni 2019 entschieden, dieses vorläufig nicht in einen ordentlichen Betrieb zu überführen. Stattdessen sollte bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipiert werden. Es wurde versprochen, dass ab 2020 ein neues System von der Post getestet werden sollte. Unterdessen hat man eine Expertenkommission eingesetzt und es gibt von Ende November 2020 auch einen Bericht, wie es beim Versuchsbetrieb weitergehen soll. Es fanden Versuche mit e-Voting statt, darunter auch für Auslandschweizer. 

 

Der Bundesrat  hat im April 2021 entschieden, die rechtliche Grundlage für das E-Voting neu aufzusetzen.

 

 

Der Bundesrat hat mittlerweile den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden die Bewilligungen für eine begrenzte Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt.

 

Entsprechend laufend zurzeit neue Versuche mit e-Voting in diesen Kantonen, die vor allem von den Auslandschweizerinnen und -schweizern genutzt werden können, wobei Sie die Unterlagen für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung per Post zugesandt bekommen. Wer diese Möglichkeit nutzen will, informiert sich am besten über die Einstiegsseite des Bundes bei dem Kanton, in dem sie/er stimmberechtig ist

 

Weitere Infos zum digitalen Abstimmen unter swissinfo und unter e-voting

 



Kontakt

Schweizerverein Düsseldorf e.V.

Oberbilker Allee 30

40215 Düsseldorf

 

E-Mail: schweizervereinduesseldorf@gmail.com